Immobilienverkauf im Bieterverfahren

Januar 21, 2021 Aus Von admin

Immobilie im Bieterverfahren verkaufen

Bei dem Bieterverfahren für Immobilien handelt es sich um ein Verfahren, bei dem die Kaufinteressenten (vergleichbar mit einer Auktion) Gebote abgeben. Dabei werden beim Bieterverfahren Immobilien im Vorfeld oftmals keine Mindestpreise festgelegt. Somit können die Bieter beim Wohnungsverkauf oder beim Haus verkaufen unbeeinflusst ein Angebot abgeben. Aufgrund der etwas größeren Anzahl von Bietern kommt es hier zu einer Art Wettbewerbssituation beim Immobilienverkauf, durch die dann ein Anstieg des Kaufpreises hier als Folgewirkung eintreten könnte. Somit bilden sich bei diesem Verfahren die Preise über den Markt. Dieser Preis wird dann von den Angeboten der Interessenten bestimmt.


Der Ablauf eines solchen Bieterverfahrens

In der Regel beginnt ein solches Bieterverfahren mit einer Anzeige als Vermarktung der Immobilie und am Ende steht dann die Feststellung des Höchstgebotes, welches dann während der zeitlich festgelegten Frist abgegeben worden ist. Dabei gibt es verschiedene Teilschritte.

Wie bereits erwähnt, veröffentlicht der Immobilienmakler beispielsweise auf Immobilienportalen online oder dann auch in den Inseraten der Printmedien eine entsprechende Anzeige. Hierbei werden dann das Bieterverfahren sowie dann der entsprechende Besichtigungstermin oder die Termine angekündigt.

Was den Besichtigungstermin vor Ort anbelangt, so erfolgt dies häufig in Form von einer Sammelbesichtigung. Aber es gibt auch Einzelfälle, bei denen in Absprache mit dem Makler eine Einzelbesichtigung möglich ist und durchgeführt wird.

Im nächsten Schritt geben dann die Interessenten innerhalb einer vorher vereinbarten und festgelegten Frist die Gebote ab. Hierbei ist es möglich, dass der Makler zum Teil über den aktuellen Stand des Bieterverfahrens und über das Höchstgebot informiert. Dies richtet sich nach dem jeweils ausgewählten Ablauf.

Vom seriösen Immobilienmakler werden dann die abgegeben Gebote ausgewertet und die höchstbietende Person wird verständigt. Danach erhält der Immobilienverkäufer eine Liste mit den unverbindlichen Geboten der jeweiligen Interessenten.

Vom Immobilienmakler wird das Bieterverfahren, je nach der gewählten Verfahrensart, entweder im Offline-Bereich per E-Mail oder in Form eines Online-Verfahrens durchgeführt. Bei der Offline-Abwicklung werden die Gebote von den Interessenten entweder auf dem Postweg, persönlich oder per Telefax abgegeben. Telefonisch scheidet hier aus, weil am Telefon Fehlerquellen auftreten können. Als Frist für die Abgabe der Gebote kommen hier mehrere Tage oder Wochen in Frage.

Wenn es über E-Mail geht, gibt es ebenfalls einen bestimmten Stichtag, bis zu dem die Gebote abgegeben werden können. Dabei werden die hier teilnehmenden Interessenten auch per E-Mail über das jeweilige Höchstgebot informiert. Innerhalb der vorgegebenen Frist kann in der Regel nur 1 Angebot abgegeben werden.


Wenn hier mehrere Gebote in derselben Höhe eingegangen sind, kann es hier eine 2. Gebotsrunde geben. Auch hier werden die Bieter über das Höchstgebot informiert und können dann wieder ein Gebot abgegeben. Ein solcher Ablauf kann solange durchgeführt werden, bis das höchste Gebot ermittelt wurde oder der Verkäufer einem der Bieter den Zuschlag erteilt hat. Bei einem Bieterverfahren wird das Risiko, dass der Interessent von seinem Angebot zurücktritt und deshalb der Verkauf der Immobilie nicht umgesetzt werden kann, vom Immobilienverkäufer getragen.