Immobilie im Bieterverfahren verkaufen

November 28, 2020 Aus Von admin

Beim Haus verkaufen oder einer Wohnung verkaufen erweist sich eine solche Strategie ähnlich, wie wenn man auf einer Auktion Gebote abgibt. Im Vorfeld der Aktion gibt es keinen festgelegten Mindestpreis. Dadurch sind dann die Bieter auch in der Lage, größtenteils unbeeinflusst ihre Entscheidungen treffen zu können. Dabei ist es jedoch beim Haus verkaufen oder Wohnung verkaufen auch bei Einzelfällen möglich, dass die Eigentümer in Absprache mit dem Immobilienmakler hier einen Mindestpreis festsetzen und diesen dann auch im Exposé veröffentlichen.

Aufgrund einer größeren Anzahl von Bietern kommt eine Wettbewerbssituation zustande, welche dann die Möglichkeit beinhaltet, dass der Kaufpreis höher als gedacht ausfallen kann. Bei diesem Verfahren werden die Preise über den Markt bestimmt. Dieser wird dann von den Geboten der Interessenten bestimmt.

Der Ablauf eines Bieterverfahrens

Der Beginn von einem Bieterverfahren ist bereits die Vermarktung der Immobilie durch den Immobilienmakler in Form einer Anzeige und endet mit der Höchstgebot-Ermittlung, welche innerhalb der festgelegten Frist abgegeben worden sind.

Im ersten Schritt wird vom Immobilienmakler auf den diversen Immobilienportalen im Internet und auch in Form von einem Insert über die Immobilie das Verkaufsangebot veröffentlicht. Somit wird in dieser Form das Bieterverfahren angekündigt. Eine genaue Immobilienbewertung ist hier bereits dann vom Immobilienmakler im Vorfeld durchgeführt worden.

Im nächsten Schritt erfolgt dann die Immobilienbesichtigung in der Regel durch eine Art Sammelbesichtigung. Außerdem gibt es auch in Absprache mit dem Immobilienmakler die eine oder andere Einzelbesichtigung.

Daraufhin wird dann innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraumes von den Kaufinteressenten ein Gebot abgegeben. Dabei hängt es wiederum von dem gewählten Verfahren ab, ob dann der Immobilienmakler den Verkäufer über den aktuellen Stand des Bieterverfahrens und das aktuelle Höchstangebot informiert oder nicht. Danach erfolgt vom Immobilienmakler die Auswertung der Gebote und der Höchstbietende wird dann von ihm informiert. Der Verkäufer erhält im Anschluss eine Liste mit den jeweiligen Geboten der Kaufinteressenten.

Je nach der jeweiligen ausgewählten Verfahrensart wird das Bieterverfahren vom Immobilienmakle entweder offline, in Form eines Online-Verfahren oder per E-Mail-Korrespondenz abgewickelt.

Bei der Offline-Vorgehensweise werden die Gebote von den Kaufinteressenten auf dem Postwege oder persönlich abgegeben. Der Grund hierbei ist auch, den Fehlerquellen von einem Telefongespräch zu umgehen. Dabei wird hier in der Regel vom Immobilienmakler eine Frist entweder von mehreren Tagen bis hin zu einigen Wochen gesetzt. Wenn die E-Mail-Korrespondenz angewandt wird, gibt es hier auch einen Stichtag, bis zu welchem von den Kaufinteressenten ein Gebot per E-Mail abgegeben werden muss.

Im Unterschied dazu wird bei dem Online-Bieterverfahren durch die Kaufinteressenten in einem vorher vom Immobilienmakler festgelegten Zeitfenster ein Gebot über eine Internetplattform abgegeben. Hier kann sich dann der Kaufinteressent mit den geschützten Zugangsdaten in den Plattformbereich einloggen und innerhalb von einer Frist jederzeit auf die Gebote der Mitanbieter reagieren und sein Angebot dann entsprechend an das neueste Höchstangebot anpassen.