Bieterverfahren

Juli 28, 2020 Aus Von admin

Immobilienverkauf im Bieterverfahren

Viele Immobilienbesitzer stehen bei einem Verkauf ihrer Immobilie vor einer schweren Entscheidung: Zu welchem Verkaufspreis soll das Haus oder auch die Wohnung angeboten werden. Setzen die Verkäufer hierbei den Preis zu hoch, finden sie eventuell nie einen interessierten Käufer. Noch schlimmer, wenn der Verkaufspreis zu niedrig ist, findet die Immobilie zwar schnell einen Käufer, doch der Eigentümer hätte mehr Geld beim Verkauf erwirtschaften können. Durch das Bieterverfahren können Verkäufer dieses Problem der Preisfindung schnell umgehen und auf diese Weise durch einen Wettbewerb unter den interessierten Käufern den vereinbarten Preis auch nach oben treiben lassen.

In der Immobilienanzeige, in welcher die Immobilie durch das Bieterverfahren verkauft wird, gibt es einige Besonderheiten. Hier gibt es normalerweise keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen genauen Anhaltspunkt zu geben. Oftmals kann es für Verkäufer ratsam sein, in Abmachung mit einem Makler einen Mindestpreis festzusetzen. Der Verkäufer oder auch der Immobilienmakler muss in der Anzeige konstatieren, dass es sich hierbei um das Bieterverfahren handelt. In der Anzeige wird normalerweise auch ein fester Besichtigungstermin genannt, zu welchem alle Interessenten kommen können. So können Verkäufer auch aber auch eigene Termine mit den jeweiligen Interessenten vereinbaren.

Wer nun zu der Besichtigung kommt, sollte sich ausführlich über das Objekt informieren. Dazu erstellen Makler oder Verkäufer in der Regel das Immobilienexposé, in welchem alle Objektdaten enthalten sind. Nach dem geltenden Prinzip des Angebots und der Nachfrage gilt: Je mehr Interessenten zu einem Besichtigungstermin kommen, umso besser ist es. Wenn Interessenten erkennen, dass sich viele andere für diese Immobilie interessieren, führt dies eventuell zu einem höheren Kaufgebot und einem optimierten Verkaufspreis. Hierbei besteht jedoch auch die Gefahr, dass Kaufinteressenten aussteigen, weil diese mit der Situation eines Bieterverfahrens überfordert sein könnten.

Interessierte können auch nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Hierzu haben sie eine Frist, welche der Makler oder Verkäufer festlegt – in der Regel sind dies etwa zwei bis vier Wochen. In jener Zeit muss der Interessent sein Angebot zum Preis unterbreiten. Hierbei ist es grundsätzlich sinnvoll, das Angebot schriftlich vom jeweiligen Interessenten einzufordern.

Eine Besonderheit stellen diese Bieterverfahren Immobilien dar, bei welchem Interessenten das Gebot per Internet abgeben können. Nach einer Besichtigung bekommen die Interessenten von dem Verkäufer einen genauen Termin genannt, an welchem sie auf einer Webseite im Internet in einem recht kurzen Zeitfenster auf das Objekt bieten können. Dies läuft ähnlich wie auf Auktionsplattformen und so wird innerhalb kurzer Zeit der optimale Preis ermittelt. Das Bieterverfahren Immobilien unterscheidet sich von der eigentlichen Vorgehensweise beim Hausverkauf vor allem dadurch, dass die Preisvorstellungen in erster Linie durch die Kaufinteressenten genannt werden. Der Verkäufer legt den Preis nicht fest, sondern nimmt nur Angebote entgegen und entscheidet sich dann für den besten Preis.